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Neuigkeiten zum Versicherungsschutz zur gesetzlichen Unfallversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) in der mit Schreiben vom 12.03.2009 (s. Anlage) wurden wir von unserer Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt, in Kenntnis gesetzt, dass in Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für einen bestimmten Personenkreis im Bereich der Vollzeitpflege nun doch gesetzlicher Unfallversicherungssschutz über die BGW besteht.
Zu diesem Personenkreis gehören:
Pflegeeltern (Vollzeitpflege), die mehr als sechs Pflegekinder im Haushalt aufgenommen haben
sowie
Pflegeeltern (Bereitschaftspflege), unabhängig von der Anzahl der aufgenommenen Kinder.
Der Versicherungsschutz für diesen Personenkreis besteht gemäß § 2 Abs. I Nr. 9 SGB VII und
beginnt mit Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Für diesen Versicherungsschutz sind
die Pflegeeltern selbst beitragspflichtig (§ 150 Abs. 1 Satz 2 SGB VII). Grundsätzlich besteht eine
Anmeldepflicht innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
Aufgrund der bisher bestehenden Rechtsunsicherheit zum Versicherungsstatus des oben genannten
Personenkreises in der gesetzlichen Unfallversicherung ist die BGW zu Zugeständnissen im Rahmen
der Beitragserhebung für die Vergangenheit bereit.
Mit dem Ziel, künftig eine korrekte Anmeldung selbstständig tätiger Vollzeitpflegeeltern / Bereitschaftspflegeltern bei der BGW zu erreichen, erklärt sich die BGW bereit, im Wege des Erlasses
auf die rückwirkende Erhebung von Beiträgen für die persönliche Pflichtversicherung für die Umlagejahre 2005 bis 2008 zu verzichten - vorausgesetzt, die Anmeldungen des oben genannten Personenkreises liegen bis spätestens 3 I .12.2009 bei der BGW vor. Dies gilt nicht, soweit die Pflegeeltern in der Vergangenheit schon Personal beschäftigt haben und daher eine Anmeldepflicht auch schon zuvor bestand.
Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass der oben genannte Personenkreis durch die Jugendämter
bei unserer Berufsgenossenschaft angemeldet wird. Alternativ informieren Sie bitte die Pflegeeltern
über ihre Anmeldepflicht.
Über die Höhe des Beitrags für das Umlagejahr 2009 lässt sich bis dato noch keine konkrete Auskunft
geben, da die Berufsgenossenschaften im Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung
(also immer rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr) ihre Beiträge erheben.
Orientiert man sich an den Zahlen für die Umlage 2008, so ergibt sich pro Vollzeitpflegeperson ein
Jahresbeitrag von 133,55 € für die alten Bundesländer und 172,46 € für die neuen Bundesländer.
Die Pflegeeltern der Bereitschaftspflegestellen sind durchgehend für 12 Monate im Jahr versicherungs- und beitragspflichtig, auch wenn sie nicht durchgehend Kinder betreuen.
Bitte geben Sie diese Informationen rasch an die Jugendämter weiter und weisen Sie besonders auf
den Stichtag 3l.l2.2009 für nachträgliche Anmeldungen hin, damit möglichst viele selbstständige
Pflegeeltern in den Genuss der,,Beitragsamnestie" kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Brinkmann)
Anlage Schreiben des BVA vom 12.03.2009
15. Mai 2009
Ganz so einfach läuft es scheinbar für die bgw doch nicht, da einer ministeriumsinternen Information nach, durchaus noch großer Klärungsbedarf bezüglich der Versicherungspflicht besteht.
Die Unterschiedlichkeiten in der Bereitschaftspflege sind einfach zu groß, dass hier einfach ein Mittelwert genommen werden könnte. Zugegebenermaßen wird bei ca. 10% der Bereitschaftspflegen durchaus von einer familiären Erwerbstätigkeit auszugehen sein. Diese sind allerdings auch in der finanziellen Vergütungsstruktur oberste Spitze.
Der Durchschnitt der Bereitschaftspflegen liegt halt nicht in einer groß erhöhten Vergütung, bei vielen sind sie Sätze der Dauerpflege einfach tagesweise berechnet und das wars.
Mal schaun´n was als nächstes kommt.
Neuigkeiten zum Versicherungsschutz im Rahmen der Vollzeitpflege ($ 33 SGB VIID in der
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unser Schreiben vom 09.04.2009 an alle Landesjugendämter und verschiedene einzelne Jugendämter zur Kenntnis, in dem wir darüber informieren, dass ein bestimmter Personenkreis von Vollzeitpflegeeltern nun doch in der gesetzlichen Unfallversicherung über die BGW versichert ist.
Beiliegend erhalten Sie auch das Schreiben unserer obersten Aufsichtsbehörde (BVA), in dem dokumentiert ist, dass die obige Entscheidung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) getroffen wurde.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter der obigen Telefonnummer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Brinkmann)
gesetzlichen Unfallversicherung